1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Karlotta Lindenau, gegenüber Tierhaltern.
2. Leistungsbeschreibung
Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:
- Barhufbearbeitung
- Klebebeschläge
- Kunsthornanwendungen
- orhtopädische Maßnahmen
- Alternativbeschläge
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
3. Terminvereinbarung, Ersttermin und Ausfall
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Der erste Termin ist ausschließlich in bar zu begleichen.
- Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.
Hinweis: Kann ein Pferd aus Gründen, die nicht vom Hufbearbeiter verschuldet sind, nicht vollständig bearbeitet werden, ist dennoch der volle Preis für die vereinbarte Leistung zu entrichten.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die jeweils vereinbarten Preise.
- Zahlung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei nicht vermeidbarer Erhöhung der Selbstkosten, behalten wir uns vor, den Preis der Leistung entsprechend zu erhöhen. Dieses dient alleine der Wertsicherung.
- Die Rechnungserstellung kann bis zu drei Jahren nach Leistungsdatum erfolgen.
5. Mitwirkungspflichten des Tierhalters
Der Tierhalter verpflichtet sich:
– bekannte gesundheitliche Einschränkungen oder Auffälligkeiten des Pferdes mitzuteilen
– ein sicheres Arbeitsumfeld bereitzustellen
– das Pferd sauber, trocken und bearbeitungsbereit vorzustellen
– ein ausreichend ruhiges und handelbares Pferd bereitzustellen
Kann die Arbeit aus Gründen, die der Tierhalter zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, kann die Leistung anteilig berechnet werden.
6. Haftung bei Dienstleistungen am Tier
Die Arbeit erfolgt am lebenden Tier und basiert auf fachlicher Einschätzung des aktuellen Zustandes zum Zeitpunkt der Bearbeitung.
Trotz größter Sorgfalt können Veränderungen im Bewegungsablauf, der Hufentwicklung oder im Gesundheitszustand nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Eine Haftung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
7. Empfehlungen, Tiergesundheit und Nachsorge
– Empfehlungen zur Haltung, Fütterung oder Nachbearbeitung stellen keine tierärztliche Diagnose dar.
– Hufbearbeitung ersetzt keine Lahmheitsdiagnostik oder tierärztliche Untersuchung.
– Bei gesundheitlichen Problemen, Lahmheit oder akuten Verletzungen ist stets ein Tierarzt oder entsprechender Fachspezialist hinzuzuziehen.
– Die Verantwortung für die tiergerechte Haltung und Versorgung liegt beim Tierhalter.
8. Bild- und Dokumentationsrechte
Im Rahmen der Tätigkeit können Fotos zur Dokumentation erstellt werden, welche in sozialen Netzwerken zur Darstellung der eigenen Arbeit genutzt werden können.
9. Sicherheits- und Abbruchklausel
Der Hufbearbeiter behält sich das Recht vor, die Bearbeitung abzubrechen, wenn das Pferd nicht ausreichend handelbar ist oder Sicherheitsrisiken bestehen. Auch in diesem Fall gilt die vereinbarte Vergütung als fällig.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Bei Zustandekommens eines Vertrages, stimmt der Tierhalter den AGB zu.
